Die Corona-Regeln auf einen Blick
Sonderbestimmungen Wien, Niederösterreich, Burgenland
Die regionalen Beschränkungen für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gelten von 1. April bis voraussichtlich inkl. 18. April 2021.
Kurzüberblick
- Ausgangsbeschränkung 0-24 Uhr
- Schließung des Handels (Ausnahme: Lebensmittel, Apotheken etc.)
- Click & Collect im Handel weiterhin möglich
- Schließung körpernaher Dienstleistungsbetriebe
- Schließung Freizeit- und Kultureinrichtungen: Tierparks, Zoos, botanische Gärten, Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive
Aufgrund der aktuellen Situation ist für die Ostregion (Burgenland, Niederösterreich, Wien) von 1. April bis einschließlich 18. April eine „Osterruhe für Ost-Österreich“ vorgesehen.
Mit folgenden Maßnahmen soll der derzeitigen epidemiologische Entwicklung entgegengewirkt werden:
ÖSTERREICH. Die Maßnahmen für die Ostertage von 1. bis 18. April in Kürze sind:
- Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr mit den bekannten Ausnahmen wie Hilfeleistung in Notfällen, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, Erholung und berufliche Gründe
- Es kommt zur Schließung des Handels (Ausnahme für jene Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten etwa Lebensmittel, Apotheken)
- Ebenso schließen die körpernahen Dienstleistungen
- Zusätzlich sollen Home-Office verstärkt genutzt, physische Treffen vermieden, der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten, eine FFP2-Maske getragen und vor etwaigen Treffen Selbsttests durchgeführt werden.
- In Wien gilt eine Maskenpflicht an belebten Plätzen
- Am Arbeitsplatz muss keine FFP2-Maske getragen werden