Amtssignatur

Amtssignatur der Stadtgemeinde Oberpullendorf gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

 

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Oberpullendorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadtgemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

 

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke der Behörde (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Stadtgemeinde Oberpullendorf verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG):

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke: 

PDF Amtssignatur in neuem Fenster öffnen ›

 

Elektronische Signaturprüfung bzw. Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Oberpullendorf:

Tel. +43 (0) 2612 / 42207 | E-Mail post@oberpullendorf.bgld.gv.at